Kontrolle

Was geändert werden muß

Die neu zu schaffende Kontrollfunktion hat grundsätzlich mehr Macht als alle anderen Funktionen.

In Deutschland wird nicht zuviel, sondern viel zuwenig kontrolliert. Anders sind die unzähligen Mißstände gar nicht möglich. Und wenn etwas mal aufgedeckt wird - meist durch mutige Journalisten -, dann passiert einfach nichts, oder es dauert unendlich lange.

Es wird Kontrolämter in allen ergionalen Ebenen geben und der Bürger darf sie auf der untersten Ebene anrufen.
Wird dem Magel nicht abgeholfen, kann der sich beschwerende Bürger seine Eingabe bis zum Staatskontrollamt eskalieren.

Damnit die Kontrollämter eine Wirkung haben, sind sie berechtigt, unentgeldlich in allen Medien ihre Aktivitäten darzulegen. Ferner können sie gleichrangige Funktionen anweisen, Änderungen zu erlassen.
Wird dem nicht nachgekommen, können sie selbst die nächst höhere Kontrollfunktion einschalten.

Die Kontrollfunktion ersetzt nicht die Gerichte, sondern ergänzt und kontroliert sie, aber auch die Rechtsprechung.
Das Staatskontrollamt kann selbst dem Präsidium Anweisungen erteilen. Ist das Präsidium aber anderer Meinung, entscheidet ein Volksentscheid

Die Mitarbeiter der Kontrollämter werden aus bestehenden Ämtern requiriert.
Wie alle anderen Funktionen auch werden alle Mitarbeiter unter einen Amtseid gestellt.
Nicht das Beamtentum selbst, aber den Geist des preußischen Beamtentums gilt es wieder auferstehen zu lassen.