Betriebsrat

Wertvolle Erfahrungen

Als das Betriebsverfassungsgesetz 1952 beschlossen wurde, ist für die Rechte der Arbeitnehmer ein Meilenstein gestzt worden, den es zum Glück bis heute gibt.
Weder die CDU, noch die Arbeitnehmer-Verräter-Partei SPD, und schon gar nicht die FDP würden dies heute noch einmal machen.
Dabei ist es genial:
Die Arbeitnehmer haben durch die Vertretung über den Betriebsrat eine Gegenposition gegen den Arbeitgeber im Unternehmen.
Im gegensatz zu den Gewerkschaften sind sie verpflichtet, im Sinne des Unternehmens, dem sie angehören, zu agieren.

Das sollte im Interesse aller Unternehmer sien, wenn sie es denn schaffe, ihre Vorurteile zu vergessen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am 10. Dezember 1985 bereits bemerkt:

Wenn Betriebsräte ihre Rechtsposition konsequent, extensiv und möglicherweise in Anlehnung an von den Gewerkschaften entwickelte Vorstellungen wahrnehmen, dann verstoßen sie weder gegen Verfassungsnormen, noch gegen Vorschriften des BetrVG. Dies hat der Arbeitgeber unabhängig davon hinzunehmen, ob es ihm aus seiner Sicht einen Vorteil bringt, oder sich gegen seine Interessen richtet. Die Vorschriften des BetrVG dienen gerade dazu, den vorgegebenen Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der betrieblichen Interessenvertretung angemessen zum Ausgleich zu bringen. Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber – ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens – zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf

Ich war nie freigestellt

habe also meine normale Arbeit weiter getan.

Ich war Mitglied im Betriebsrat der Geschäftstelle Dortmund, später auch (langjährig) Mitglied im Vertreter-Ausschuss des GBR, noch später - nach der unseligen Aufteilung der IBM durch Herrn Olaf Henkel in 5 Einzelgesellschaften sogar im Gesamtbetriebsrat und noch Sprecher des Wirtschaftsausschusses.
Das sollte Folgen haben.